Art. 2 Artikel II
In Kraft seit 18. Juli 1987
Up-to-date
BewG 1955
Gliederung
Rückverweise
1. Artikel I mit Ausnahme der Z 2 a, 2 b und 8 ist erstmalig auf Feststellungszeitpunkte und Veranlagungszeitpunkte, die nach dem 31. Dezember 1986 liegen, anzuwenden.
2. Artikel I Z 2 a, 2 b und 8 ist erstmalig auf Feststellungszeitpunkte und Veranlagungszeitpunkte, die nach dem 31. Dezember 1987 liegen, anzuwenden.
Keine Ergebnisse gefunden