BewG 1955
Gliederung
DRITTER TEIL.
B. Übergangs- und Schlußbestimmungen. § 81. Erste Hauptfeststellung.
ARTIKEL II
Art. 2 Artikel II
Art. I ist erstmalig auf Feststellungszeitpunkte und Veranlagungszeitpunkte, die nach dem 31. Dezember 1986 liegen, anzuwenden.
Rückverweise
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