Art. 2 Artikel II
In Kraft seit 28. Juni 1986
Up-to-date
BewG 1955
Gliederung
1. Art. I Z 1 ist erstmalig auf Vorgänge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1986 liegen oder eintreten.
2. Art I Z 2 und 3 ist erstmalig auf nach dem 31. Dezember 1985 liegenden Feststellungszeitpunkte anzuwenden.
3. Art. I Z 4 und 6 ist erstmalig auf nach dem 31. Dezember 1986 liegenden Veranlagungszeitpunkte anzuwenden.
4. Art. I Z 5 ist erstmalig auf nach dem 31. Dezember 1985 liegende Veranlagungszeitpunkte anzuwenden.
Rückverweise
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