§ 4 Örtliche Zuständigkeit der Bildungsdirektionen
In Kraft seit 01. Januar 2019
Up-to-date
Die örtliche Zuständigkeit der Bildungsdirektion erstreckt sich auf das Gebiet des betreffenden Bundeslandes.
Rückverweise
BD-EG · Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz
§ 20 Ständiger Beirat der Bildungsdirektion
…sind berechtigt, Tagesordnungspunkte einzubringen. Zwischen der Einberufung und der Tagung des Beirats haben zwei bis vier Wochen zu liegen. Die Mitglieder des Beirats (Abs. 4 und 5) üben ihre Funktion ehrenamtlich aus; es gebühren keine Reisevergütung und kein Aufwandsersatz. (4) Dem Beirat gehören an: 1. Der Bildungsdirektor oder die Bildungsdirektorin…