§ 35 Verweise auf andere Bundesgesetze
In Kraft seit 01. Januar 2019
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BD-EG
Gliederung
6. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 35 Verweise auf andere Bundesgesetze
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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