Die BBT AG ist hinsichtlich aller mit dem Spaltungsvorgang und dem Verschmelzungsvorgang zur Errichtung der im § 3 Abs. 1 angeführten Europäischen Aktiengesellschaft in Zusammenhang stehenden Rechtsakten und Vermögensübertragungen von den Bundesverwaltungsabgaben und den Gerichts- und Justizverwaltungsabgaben befreit. Rechtsvorgänge gemäß § 2 Kapitalverkehrsteuergesetz bei der Galleria di Base del Brennero Brenner Basistunnel BBT SE sind von der Gesellschaftsteuer befreit.
Rückverweise
BBT AG – Gesetz · Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft
§ 10 Vollziehung
…5 und § 6 Abs. 1 der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, hinsichtlich § 8 der Bundesminister für Finanzen, im Übrigen der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betraut.…