5Ob46/11t—OGH Entscheidung
14. September 2011
…Behandlung des Revisionsrekurses der Einschreiterin ergibt sich damit Folgendes: 2.5.1. In ihrem Revisionsrekurs hat sich die Einschreiterin ausdrücklich auf ihren gesetzlichen Aufgabenbereich nach § 31 Abs 1 BBG gestützt. Demnach hat die Einschreiterin insbesondere die Aufgaben eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens, in dem eine bedarfsgerechte und sichere Schieneninfrastruktur (einschließlich Hochleistungsstrecken) geplant, gebaut, instandgehalten (Wartung, Inspektion, Entstörung…