§ 18 Verweisungen auf andere Bundesgesetze
In Kraft seit 01. August 1997
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BBezG
Gliederung
6. Abschnitt Schlußbestimmungen
§ 18 Verweisungen auf andere Bundesgesetze
Verweist dieses Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze, sind diese – soweit nicht ausdrücklich anderes angeordnet wird – in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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