§ 23 Verweisungen auf andere Bundesgesetze
In Kraft seit 29. Dezember 2001
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BB-SozPG
Gliederung
Abschnitt 7 Schlussbestimmungen
§ 23 Verweisungen auf andere Bundesgesetze
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese sofern nicht ausdrücklich anderes angeordnet wird in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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