§ 44 Versorgung der Vollwaise bei Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten
In Kraft seit 01. Oktober 2000
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§ 44 Versorgung der Vollwaise bei Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten — BB-PG
Auf die Dauer der Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten eines Beamten ist die von ihm hinterlassene Halbwaise wie eine Vollwaise zu behandeln.
§ 44 BB-PG · BB-PG · Bundesbahn-Pensionsgesetz
§ 44 Versorgung der Vollwaise bei Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten
…Versorgung der Vollwaise bei Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten § 44. Auf die Dauer der Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten eines Beamten ist die von ihm hinterlassene Halbwaise wie eine Vollwaise zu behandeln.…
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