(1) Der Beamte ist auf seinen schriftlichen Antrag frühestens mit Ablauf des Monats, in dem er sein 62. Lebensjahr vollendet, in den Ruhestand zu versetzen, sofern er zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Versetzung in den Ruhestand eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit (pensionswirksame Zeit) von 480 Monaten (einschließlich bedingt angerechneter Ruhegenussvordienstzeiten) aufweist.
(2) § 2a Abs. 4 ist sinngemäß anzuwenden.
(3) Die nach Abs. 1 erforderliche ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit verringert sich um die Zeiten der Kindererziehung gemäß § 25a Abs. 3 und 7 Pensionsgesetz 1965 – PG 1965, BGBl. Nr. 340/1965, die nicht ruhegenussfähig sind, jedoch um höchstens sechs Monate pro Kind. Sich überlagernde Zeiten der Kindererziehung zählen für jedes Kind gesondert.
Rückverweise
BB-PG · Bundesbahn-Pensionsgesetz
§ 2b Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand auf Antrag
…1 erforderliche ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit verringert sich um die Zeiten der Kindererziehung gemäß § 25a Abs. 3 und 7 Pensionsgesetz 1965 – PG 1965, BGBl. Nr. 340/1965, die nicht ruhegenussfähig sind, jedoch um höchstens sechs Monate pro Kind. Sich überlagernde Zeiten der Kindererziehung zählen für…
§ 60b Erhöhung der Aufwertungsfaktoren 2025
…Bei der Bemessung von Ruhebezügen, die erstmals im Kalenderjahr 2025 gebühren - ausgenommen nach Versetzungen in den Ruhestand gemäß § 2b, bei denen die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erst ab Jänner 2025 vorgelegen sind - sind die Beitragsgrundlagen anstelle der in § 4 Abs. 1 Z…
§ 60a Erhöhung der Aufwertungsfaktoren 2024
…Bei der Bemessung von Ruhebezügen, die erstmals im Kalenderjahr 2024 gebühren – ausgenommen nach Versetzungen in den Ruhestand gemäß § 2b, bei denen die Anspruchsvoraussetzungen erst ab Jänner 2024 vorgelegen sind – sind die Beitragsgrundlagen anstelle der in § 4 Abs. 1 Z …
§ 5 Ruhegenussbemessungsgrundlage
…einer Ruhestandsversetzung nach § 2a beträgt das Ausmaß der Kürzung abweichend von Abs. 2 0,15% pro Monat, bei einer Ruhestandsversetzung nach § 2b 0,525% pro Monat. (4) Bleibt der Beamte nach Vollendung seines 65. Lebensjahres im Dienststand, so ist der Ruhebezug für jeden vollen Monat, der zwischen dem…