Art. 1
Art. 1 — BauKG
Art. 1 — BauKG
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 37/1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 42/2007
Inkrafttretungsdatum
10. Juli 2007
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40088549
Zuletzt nach Updates gesucht am
Die Erlassung, Änderung und Aufhebung von Vorschriften, wie sie in Art. II des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes enthalten sind, sowie die Vollziehung dieser Vorschriften sind auch in jenen Belangen Bundessache, hinsichtlich deren das B-VG etwas anderes vorsieht. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von Bundesbehörden versehen werden.