BundesrechtBundesgesetzeSanierungs- und Abwicklungsgesetz2. Teil Vorbereitung1. Hauptstück Sanierungs- und Abwicklungsplanung2. Abschnitt Sanierungsplanung§ 17

§ 17Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

In Kraft seit 01. Januar 2015
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