(1) Ergibt die Prüfung des Sanierungsplans, dass dieser wesentliche Mängel aufweist, oder dass der Durchführung wesentliche Hindernisse entgegenstehen, hat die FMA das Institut oder das EU-Mutterunternehmen der Gruppe zur Verbesserung des Sanierungsplans aufzufordern. § 13 Abs. 3 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes – AVG, BGBl. Nr. 51/1991, ist sinngemäß anzuwenden. Im Verbesserungsauftrag hat die FMA dem Institut mitzuteilen, welche Teile des Sanierungsplans mangelhaft sind.
(2) Die Frist für die Verbesserung beträgt zwei Monate, die FMA kann die Frist um einen weiteren Monat verlängern.
(3) Vor der Erteilung eines Verbesserungsauftrages hat die FMA dem Institut oder dem EU-Mutterunternehmen die Möglichkeit einzuräumen, zum vorläufigen Bewertungsergebnis Stellung zu nehmen.
Rückverweise
BaSAG · Sanierungs- und Abwicklungsgesetz
§ 13 Verbesserung des Sanierungsplans
…oder dass der Durchführung wesentliche Hindernisse entgegenstehen, hat die FMA das Institut oder das EU-Mutterunternehmen der Gruppe zur Verbesserung des Sanierungsplans aufzufordern. § 13 Abs. 3 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes – AVG, BGBl. Nr. 51/1991, ist sinngemäß anzuwenden. Im Verbesserungsauftrag hat die FMA dem Institut mitzuteilen, welche…
§ 14 Verfahren zur Beseitigung eines Mangels oder potenziellen Hindernisses
…Geschäftstätigkeit aufzuzeigen und vorzunehmen, um Mängel oder potenzielle Hindernisse bei der Durchführung des Sanierungsplans zu beheben, 1. wenn das Institut einem Verbesserungsauftrag gemäß § 13 nicht fristgerecht nachkommt oder 2. wenn die FMA bei der Prüfung des verbesserten Sanierungsplans zum Ergebnis gelangt, dass die gemäß § 13 Abs. …
§ 18 Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
…Teil einer Gruppe sind, erstellt werden soll und 3. die Beseitigung eines Mangels oder potenziellen Hindernisses, die nach den Verfahren gemäß den §§ 13 und 14 zu erfolgen hat. (3) Die FMA als zuständige Behörde eines in Österreich niedergelassenen Tochterunternehmens kann bei der EBA beantragen, sie nach Maßgabe von…
§ 17 Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
…Teil einer Gruppe sind, erstellt werden soll und 3. die Beseitigung eines Mangels oder potenziellen Hindernisses, die nach den Verfahren gemäß den §§ 13 und 14 zu erfolgen hat. Die FMA als konsolidierende Aufsichtsbehörde kann bei der EBA beantragen, sie nach Maßgabe von Art. 31 lit. c…