Die Abwicklungsbehörde kann auf Rechnung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus Kredite aufnehmen oder andere Formen der Unterstützung durch Institute, CRR-Finanzinstitute oder sonstige Dritte in Anspruch nehmen, falls die gemäß § 126 eingehobenen regulären Beiträge nicht ausreichen, um die durch Inanspruchnahme der Abwicklungsfinanzierungsmechanismen entstehenden Verluste, Kosten oder sonstigen Aufwendungen zu decken, und wenn die in gemäß § 127 vorgesehenen außerordentlichen nachträglich eingehobenen Beiträge nicht unmittelbar verfügbar oder ausreichend sind.
Rückverweise
BaSAG · Sanierungs- und Abwicklungsgesetz
§ 129 Kreditaufnahme unter Abwicklungsfinanzierungsmechanismen
…sonstigen Ausgaben zu decken; 2. die gemäß § 127 vorgesehenen außerordentlichen nachträglich eingehobenen Beiträge nicht unmittelbar verfügbar sind und 3. die gemäß § 128 vorgesehenen alternativen Finanzierungsmöglichkeiten zu vertretbaren Bedingungen nicht unmittelbar verfügbar sind. (2) Die Abwicklungsbehörde kann anderen Abwicklungsfinanzierungsmechanismen in der Union Kredite aus dem Abwicklungsfinanzierungsmechanismus gewähren, sofern…
§ 123 Einrichtung eines Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
…Z 1 genannten Beiträge nicht ausreichen. (3) Die Abwicklungsbehörde kann auf Rechnung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus Kreditvereinbarungen schließen und andere Formen der Unterstützung gemäß § 128 vereinbaren. (4) Beiträge zu Einlagensicherungseinrichtungen sind nicht als Beiträge für die Zielausstattung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus gemäß § 125 anzurechnen. (5) Sämtliche Beiträge sind von der…
§ 87 Ausgleichsbeiträge des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
…Falls die Beträge gemäß Z 1 und 2 nicht ausreichen, kann der Ausgleichsbeitrag durch Beträge aufgebracht werden, die aus alternativen Finanzierungsquellen gemäß § 128 stammen. (4) Unter außergewöhnlichen Umständen kann die Abwicklungsbehörde eine weitere Finanzierung aus alternativen Finanzierungsquellen anstreben, nachdem 1. die in Abs. 2 Z 2…
§ 130 Gegenseitige Unterstützung der nationalen Abwicklungsfinanzierungsmechanismen bei Gruppenabwicklung
…Kredite, den die Abwicklungsfinanzierungsmechanismen der Mitgliedstaaten, in denen die betroffenen Unternehmen der Gruppe ansässig sind, durch Institute, CRR-Finanzinstitute oder sonstige Dritte gemäß § 128 in Anspruch nehmen können; 9. einen Zeitrahmen für die Inanspruchnahme der Abwicklungsfinanzierungsmechanismen der Mitgliedstaaten, in denen die betroffenen Unternehmen der Gruppe ansässig sind; die Abwicklungsbehörde…