§ 48h Datenschutzrechtliche Verpflichtungen Dritter
In Kraft seit 01. September 2025
Up-to-date
Die §§ 48e bis 48g gelten auch für Verantwortliche im Sinn des Art. 4 Z 7 DSGVO, soweit ihnen abgabenrechtliche Aufgaben übertragen wurden, ohne selbst Abgabenbehörde zu sein.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden