BundesrechtBundesgesetzeBundesabgabenordnung§ 314

§ 314B. Kosten im Verbrauchsteuer- und Monopolverfahren.

Im Verbrauchsteuer- und Monopolverfahren besteht Kostenpflicht

1. für alle Amtshandlungen, die auf Antrag zu einer vom Antragsteller gewünschten bestimmten Zeit vorgenommen werden;

2. für besondere Überwachungsmaßnahmen im Sinn des § 155;

3. für die zweite und jede weitere Alkoholfeststellung innerhalb eines Kalendermonats in derselben Verschlussbrennerei, wenn sie im Interesse des Inhabers der Brennerei vorgenommen wird;

4. für die Vergällung von Alkohol;

5. für Sachverständigengutachten und für chemische oder technische Untersuchungen von Waren anläßlich der Prüfung von Anträgen auf Gewährung von Begünstigungen.

(Anm.: Z 6 aufgehoben durch BGBl. Nr. 681/1994)

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