G328/01—VfGH Entscheidung
13. März 2002
…der Wortinterpretation als auch der systematischen Auslegung der in Prüfung gezogenen Bestimmung für eine verfassungskonforme Auslegung kein Raum besteht (idS zur gleichlautenden Stammfassung des §309 BAO vgl. zB Stoll, BAO-Kommentar, 2991; Lager, Bundesabgabenordnung, 122; Leitl, Die Rechtskraft und ihre Durchbrechung in der Bundesabgabenordnung und in den Abgabenvorschriften der österreichischen Bundesländer…