Für Landes- und Gemeindeabgaben gilt Folgendes:
Die Festsetzung einer Abgabe im Ausmaß von höchstens 300 Euro kann durch eine formlose Zahlungsaufforderung erfolgen. In diesem Fall ist ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn
1. die festgesetzte Abgabe nicht zur Gänze fristgerecht entrichtet wird oder
2. der Abgabepflichtige die Erlassung eines Bescheides innerhalb von drei Monaten ab Bekanntgabe der Zahlungsaufforderung beantragt.
Von der Erlassung eines Bescheides gemäß Z 1 kann abgesehen werden, wenn der Abgabepflichtige innerhalb von drei Monaten ab Bekanntgabe der Zahlungsaufforderung die Abgabe entrichtet. Die Bestreitung der Zahlungsaufforderung gilt als Antrag auf Erlassung eines Bescheides gemäß Z 2. Die mit Bescheid festgesetzte Abgabe hat den sich aus der Zahlungsaufforderung ergebenden Fälligkeitstag.
§ 11 GAG · GAG · Gebrauchsabgabegesetz 1966
§ 11 § 11
…des § 10 Abs. 1 lit. a ist in dem die Gebrauchserlaubnis erteilenden Bescheid oder durch gesonderten Abgabenbescheid bzw. Zahlungsaufforderung ( § 198a Bundesabgabenordnung – BAO ) festzusetzen. (2) Die einmalige Abgabe ist mit Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides bzw. der Zahlungsaufforderung fällig. (3) Die Jahresabgabe ist für jedes begonnene…
§ 18 § 18
…Nr. 61/2016 treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft. Die Festsetzung der sich daraus ergebenden Abgabe kann durch formlose Zahlungsaufforderung ( § 198a Bundesabgabenordnung – BAO ) erfolgen. Die Erlassung eines Abgabenbescheides ohne vorhergehende formlose Zahlungsaufforderung ist zulässig. 3. Für im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Landesgesetzes LGBl. für Wien Nr. 61…
§ 15a § 15a Bestimmungen im Zusammenhang mit COVID-19
… 5 vorgesehenen monatlichen Mindestabgaben und die zusätzliche Abgabe im Bereich von Kurzparkzonen auf Fahrbahnen. Erledigungen nach dieser Bestimmung können durch formlose Zahlungsaufforderung ( § 198a Bundesabgabenordnung – BAO ) erfolgen. Die Erlassung eines Abgabenbescheides ohne vorhergehende formlose Buchungsmitteilung ist zulässig. (2) Glaubhaftmachungen nach Abs. 1 sind a) für das Kalenderjahr 2020 bis spätestens…
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