BAO
Gliederung
4. ABSCHNITT. Allgemeine Bestimmungen über die Erhebung der Abgaben.
D. Befugnisse der Abgabenbehörden.
3. Besondere Überwachungsmaßnahmen.
§ 157
In Abgabenvorschriften enthaltene Bestimmungen über besondere Überwachungsmaßnahmen bleiben unberührt.
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