Anstelle einer Außenprüfung gemäß § 147 Abs. 1 ist auf Antrag eine begleitende Kontrolle durchzuführen. Die begleitende Kontrolle kann einen einzelnen Unternehmer oder einen Kontrollverbund umfassen. Während der begleitenden Kontrolle besteht eine erhöhte Offenlegungspflicht nach Maßgabe des § 153f Abs. 1 und ein laufender Kontakt zwischen den Unternehmern und den Organen des Finanzamtes für Großbetriebe nach Maßgabe des § 153f Abs. 4. Das Finanzamt für Großbetriebe hat dem einzelnen Unternehmer oder den Unternehmern des Kontrollverbunds Auskünfte über bereits verwirklichte oder noch nicht verwirklichte Sachverhalte zu erteilen.
Rückverweise
EDTV · Elektronische Übermittlung von Erledigungen und Anbringen mittels elektronischem Dateitransfer
§ 2 Erledigungen
…einer Außenprüfung gemäß § 147 BAO (auch in Verbindung mit § 99 Abs. 2 FinStrG), b) einer begleitenden Kontrolle gemäß § 153a BAO, c) einem Antrag auf Erlassung eines Auskunftsbescheides gemäß § 118 BAO, d) einem Antrag auf Multilaterale Risikobewertung gemäß § 118b BAO, 6. Ergänzungsaufträge…
GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
§ 110 Kontrollmaßnahmen der meldenden Finanzinstitute
…dieses Gesetzes sicherzustellen. (2) Die meldenden Finanzinstitute berichten der zuständigen Abgabenbehörde aus Anlass von Maßnahmen gemäß § 144, § 147 und § 153a BAO über die Kontrollmaßnahmen gemäß Abs. 1.…
CFPG · COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz
§ 14g Prüfung im Rahmen von Abgabenbehördlichen Maßnahmen
…Außenprüfung gemäß § 147 Abs. 1 BAO, 2. einer Nachschau gemäß § 144 BAO oder 3. einer begleitenden Kontrolle gemäß § 153a BAO, die Richtigkeit der vom Förderungsempfänger zum Zwecke der Erlangung einer Förderung nach dem Investitionsprämiengesetz erteilten Auskünfte, vorgelegten Unterlagen oder Bestätigungen bzw. die Plausibilität der zur…
§ 9 Prüfung im Rahmen von abgabenbehördlichen Maßnahmen
…Außenprüfung gemäß § 147 Abs. 1 BAO, 2. einer Nachschau gemäß § 144 BAO oder 3. einer begleitenden Kontrolle gemäß § 153a BAO, die Richtigkeit der vom Zuschussempfänger zum Zwecke der Erlangung eines Zuschusses aus dem Härtefallfonds (§ 1 Z 2) erteilten Auskünfte, vorgelegten Unterlagen oder…