1. Familienbonus Plus bei unterschiedlichen familienbeihilfeberechtigten Personen und unregelmäßigen Unterhaltszahlungen
2. Anrechnung von Zahlungen auf das Jahr der Zahlung und nicht auf Rückstände der Vorjahre—BFG Entscheidung
RV/7103188/202521. Juli 2026
…166,68 Euro,
b) nach Ablauf des Monats, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, für jeden Kalendermonat 58,34 Euro.
(Anm.: Z 2 aufgehoben durch Art. 2 Z 4, BGBl. I Nr. 135/2022)
3. Der Familienbonus Plus ist in der Veranlagung entsprechend der Antragstellung durch den Steuerpflichtigen wie folgt zu berücksichtigen…