Die Prüfungsordnung für die Ausbilderprüfung ist vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend durch Verordnung zu erlassen. Sie hat auf Grund der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes die Prüfung einschließlich der Prüfungsniederschrift näher zu regeln sowie Bestimmungen über die Höhe der Prüfungstaxe und der Entschädigung der Mitglieder der Prüfungskommission zu enthalten.
Rückverweise
BAG · Berufsausbildungsgesetz
§ 29a Ausbilderprüfung
…Grund des Berufsbildes, b) Ausbildungsplanung im Betrieb, c) Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Ausbildung, d) Verhaltensweisen des Ausbilders gegenüber dem Lehrling, e) Fragen betreffend das Berufsausbildungsgesetz, das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 146/1948, den Arbeitnehmerschutz sowie betreffend die Stellung des dualen Berufsausbildungssystems im österreichischen Bildungssystem. (3) Die Meisterprüfungsstelle hat…