Die kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sollen im Rahmen ihres Wirkungsbereiches eine qualifizierte betriebliche Ausbildung fördern, Betriebe zur Lehrlingsausbildung motivieren, die Einrichtung von Ausbildungsverbundmaßnahmen (§ 2a) anregen, in besonderen Konfliktfällen aus dem Lehrverhältnis Hilfestellung anbieten und bei Nichteinigung paritätisch besetzte Schiedsstellen einrichten.
Rückverweise
BAG · Berufsausbildungsgesetz
§ 36 Inkrafttreten
… 2 lit. c und lit. k, § 17 Abs. 4, § 19 Abs. 4 und 4a, § 19a, § 20 Abs. 1, 2, 3 lit. f und 7, § 21 Abs. 4, § 22 Abs. 5…
§ 31a Landes-Berufsausbildungsbeiräte
…der Wirtschaftskammer und des Arbeitsmarktservice für die Förderung der betrieblichen Ausbildung und für die Einrichtung von Ausbildungsverbundmaßnahmen (§ 2a) im Sinne des § 19a; 10. das Stellen von Anträgen, mit denen die Verleihung einer öffentlichen Auszeichnung an Ausbildungsbetriebe mit außergewöhnlichen Leistungen in der Ausbildung von Lehrlingen und im Lehrlingswesen…