§ 40 Mitwirkung an der Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission
In Kraft seit 28. Juni 2025
Up-to-date
Das Sozialministeriumservice und das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz haben an der von der Europäischen Kommission gemäß Art. 28 der Richtlinie (EU) 2019/882 eingerichteten Arbeitsgruppe unter Einbeziehung des Österreichischen Behindertenrates mitzuwirken.
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