B-KUVG
Gliederung
ZWEITER TEIL Leistungen
ABSCHNITT II Leistungen der Krankenversicherung
3. Unterabschnitt Sonderbestimmungen über das Leistungsrecht der Versicherten nach § 1 Abs. 1 Z 17 bis 33 und 37 bis 39 sowie Abs. 6 sowie der Selbstversicherten nach § 7a Abs. 2 Z 1 mit Ausnahme der in § 1 Abs. 1 Z 5 genannten Personen
§ 85 Grundlage für die Bemessung des Krankengeldes und des Rehabilitationsgeldes
Abweichend von den Bestimmungen des ASVG ist Bemessungsgrundlage für das Krankengeld nach den §§ 138 ff. ASVG und für das Rehabilitationsgeld nach § 143a ASVG ein Dreißigstel der um ein Sechstel erhöhten Beitragsgrundlage im letzten Monat mit vollem Entgeltanspruch. Kommt ein solcher Monat nicht in Betracht, so ist der Monat des Eintrittes des Versicherungsfalles maßgebend.
§ 85 B-KUVG · B-KUVG · Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
§ 85 Grundlage für die Bemessung des Krankengeldes und des Rehabilitationsgeldes
…§ 85. Abweichend von den Bestimmungen des ASVG ist Bemessungsgrundlage für das Krankengeld nach den §§ 138 ff. ASVG und für das Rehabilitationsgeld nach…
§ 240 Schlussbestimmung zu Art. 5 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2015
…§ 35 Abs. 1 ; 2. rückwirkend mit 25. April 2014 § 239 ; 3. rückwirkend mit 1. Jänner 2014 § 85 samt Überschrift.…
Art. 2 Artikel II
…Ersatz der Reise(Fahrt)kosten nach den am 31. Dezember 1981 in Geltung gestandenen Bestimmungen zu erfolgen. (3) Die Bestimmungen der §§ 85 und 86 des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes in der Fassung des Art. I Z 9 und 10 sind nur anzuwenden, wenn der Versicherungsfall…
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