BundesrechtBundesgesetzeBeamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz§ 73

§ 73Umfang des Versicherungsschutzes im Versicherungsfall der Mutterschaft

In Kraft seit 01. Juli 1967
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Der Versicherungsfall der Mutterschaft umfaßt die Schwangerschaft, die Entbindung und die sich daraus ergebenden Folgen, soweit diese Folgen nicht als Versicherungsfall der Krankheit anzusehen sind.

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