B-KUVG
Gliederung
ZWEITER TEIL Leistungen
ABSCHNITT II Leistungen der Krankenversicherung
2. UNTERABSCHNITT Bestimmungen betreffend die einzelnen Leistungen
§ 70a Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit
(1) Die Versicherungsanstalt kann unter Berücksichtigung des Fortschrittes der medizinischen Wissenschaft sowie nach Maßgabe des § 70 Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit gewähren.
(2) Als Maßnahmen im Sinne des Abs. 1 kommen insbesondere in Betracht:
1. Landaufenthalt sowie Aufenthalt in Kurorten;
2. Unterbringung in Kuranstalten zur Verhinderung
a) einer unmittelbar drohenden Krankheit,
b) der Verschlimmerung einer bestehenden Krankheit;
3.die Übernahme der Reisekosten in den Fällen der Z 1 bis 3 gemäß § 83 Abs. 5.
(3) Werden Versicherte (Angehörige) für Rechnung der Versicherungsanstalt in einer der in Abs. 2 Z 1 bis 3 angeführten Einrichtungen (ausgenommen die Fälle der Zuschussgewährung durch die Versicherungsanstalt) untergebracht, so haben diese eine Zuzahlung zu leisten, deren Höhe sich nach § 65a Abs. 5 zweiter bis vierter Satz richtet. Sie ist sogleich bei Antritt des Aufenthaltes im Voraus an die Versicherungsanstalt zu leisten.
§ 70a B-KUVG · B-KUVG · Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
§ 70a Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit
…§ 70a. (1) Die Versicherungsanstalt kann unter Berücksichtigung des Fortschrittes der medizinischen Wissenschaft sowie nach Maßgabe des § 70 Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit gewähren. (2…
§ 70 Erweiterte Heilbehandlung
…§ 70. Die Versicherungsanstalt kann unter Bedachtnahme auf ihre finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 70a und 70b Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit und Maßnahmen der erweiterten Rehabilitation gewähren.…
§ 65a Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation in der Krankenversicherung
… 5 . (3) Betreffend die Vereinbarungen zur Durchführung der Rehabilitation gilt § 99e. (4) Die Gewährung von Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit ( § 70a ) zählt nicht zu den Aufgaben der medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation. (5) Werden Versicherte (Angehörige) für Rechnung der Versicherungsanstalt in einer der in Abs. 2…
§ 83
…Durch die Satzung kann im Zusammenhang mit medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation ( § 65a Abs. 2 ), mit Maßnahmen der erweiterten Heilbehandlung ( §§ 70a Abs. 2 und 70b Abs. 1 ) und Maßnahmen der Krankheitsverhütung ( § 72 Abs. 1 ) die Übernahme von Reise-(Fahrt-) und Transportkosten…
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