B-KUVG
Gliederung
ZWEITER TEIL Leistungen
ABSCHNITT II Leistungen der Krankenversicherung
2. UNTERABSCHNITT Bestimmungen betreffend die einzelnen Leistungen
§ 67 Aufnahme in eine Krankenanstalt
Wird der Erkrankte bei der Gewährung der Anstaltspflege gemäß § 66 in einer Krankenanstalt, mit der die Versicherungsanstalt in einem Vertragsverhältnis steht, aufgenommen, so hat die Krankenanstalt die Aufnahme binnen acht Tagen der Versicherungsanstalt anzuzeigen.
§ 67 B-KUVG · B-KUVG · Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
§ 67 Aufnahme in eine Krankenanstalt
…§ 67. Wird der Erkrankte bei der Gewährung der Anstaltspflege gemäß § 66 in einer Krankenanstalt, mit der die Versicherungsanstalt in einem Vertragsverhältnis steht, aufgenommen, so…
§ 78 Pflege in einer Krankenanstalt
…§ 78. Für die Entbindung ist Pflege in einer Krankenanstalt zu gewähren; die Bestimmungen der §§ 59, 67 und 68 sind hiebei entsprechend anzuwenden.…
§ 52 Leistungen
…68 ); 3. aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft: a) ärztlicher Beistand, Hebammenbeistand sowie Beistand durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege ( § 76 ); b) Heilmittel und Heilbehelfe ( § 77 ); c) Pflege in einer Krankenanstalt ( § 78 ). (Anm.: lit. d aufgehoben durch BGBl. I Nr. …
Rückverweise