(1) § 11 Abs. 2 Z 1 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2025, BGBl. I Nr. 25/2025, tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
(2) § 85b ist in den Kalenderjahren 2026 und 2027 nicht anzuwenden.
Rückverweise
B-KUVG · Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
§ 65a Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation in der Krankenversicherung
…leisten. Die Zuzahlung beträgt pro Verpflegstag 1. 7,00 € (Anm. 1) , wenn das Erwerbseinkommen oder die Pension monatlich den Betrag nach § 293 Abs. 1 lit. a sublit. bb ASVG zuzüglich 581,38 € nicht übersteigt; 2. 12,00 € (Anm. 2) , wenn das…
§ 121 Ersatzanspruch des Trägers der Sozialhilfe
…ein Träger der Sozialhilfe auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung bzw. eine Dienststelle des Bundes oder eines Landes auf Grund der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde einen Hilfsbedürftigen für eine Zeit, für die er einen Anspruch auf eine Versicherungsleistung nach diesem Bundesgesetz…
§ 20b Zusatzbeitrag für Angehörige
…bei Versicherten nach § 1 Abs. 1 Z 1, Z 2, Z 7 bis 12, Z 14 lit. b, Z 17 und Z 18 auf Antrag der Zusatzbeitrag vom jeweiligen Bezug, vom jeweiligen Ruhe(Versorgungs)bezug bzw. von der jeweiligen Pension (Pensionssonderzahlung…