Hinsichtlich der Satzung, Krankenordnung und Geschäftsordnungen der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau gelten die Bestimmungen des Abschnittes VII des Achten Teiles des ASVG.
Rückverweise
…diesen Gründen sei Punkt 13 Abs4 der Krankenordnung für die vorliegende Entscheidung präjudiziell. Bei der Krankenordnung handle es sich um eine Verordnung, wobei gemäß §158 B-KUVG hinsichtlich der Satzung, der Krankenordnung und Geschäftsordnungen der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter die Bestimmungen des Abschnittes VII des Achten Teiles des ASVG gelten würden. Gemäß §…
…29 bis 33; ... ; Punkte 72 bis 74 sowie der Anhang zur Krankenordnung." 3.4. §456 Abs1 ASVG idF BGBl. Nr. 20/1994, der nach §158 B-KUVG hinsichtlich der Krankenordnung der BVA gilt, hat folgenden Wortlaut: "§456. (1) Die Träger der Krankenversicherung haben eine Krankenordnung aufzustellen, die insbesondere die Pflichten der…
…Satzung der Versicherungsträger ist ihrer Struktur nach eine Verordnung (VfSlg 5422, 3709 ua); dasselbe gilt für die Krankenordnung der Versicherungsträger (SVSlg 9833 ua). Gemäß § 158 B-KUVG gelten hinsichtlich der Satzung, Krankenordnung und Geschäftsordnungen der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter die Bestimmungen des Abschnittes VII des Achten Teiles des ASVG. Gemäß § 456 ASVG…
…29 bis 33; ...; Punkte 72 bis 74 sowie der Anhang zur Krankenordnung." 2.4. §456 Abs1 ASVG idF BGBl. Nr. 20/1994, der nach §158 B-KUVG hinsichtlich der Krankenordnung der BVA gilt, hat folgenden Wortlaut: "§456. (1) Die Träger der Krankenversicherung haben eine Krankenordnung aufzustellen, die insbesondere die Pflichten der…
…erlassen, auch auf Zahnersatzleistungen zu beziehen ist, nicht entschieden werden, weil die hier in Frage stehende Bestimmung nicht durch die Satzung getroffen wurde. Gemäß § 158 B-KUVG gelten hinsichtlich der Satzung, Krankenordnung und Geschäftsordnungen der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter die Bestimmungen des Abschnittes VII des Achten Teiles des ASVG. Gemäß § 456 ASVG…