Hinsichtlich der Satzung, Krankenordnung und Geschäftsordnungen der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau gelten die Bestimmungen des Abschnittes VII des Achten Teiles des ASVG.
§ 158 B-KUVG · B-KUVG · Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
§ 158
…§ 158. Hinsichtlich der Satzung, Krankenordnung und Geschäftsordnungen der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau gelten die Bestimmungen des Abschnittes VII des Achten Teiles des ASVG .…
§ 69a Kieferregulierungen für Kinder und Jugendliche
…nach Abs. 1 sind bundesweit einheitlich in der Satzung nach den Regelungen der Mustersatzung ( § 455 Abs. 2 ASVG iVm § 158 ) entsprechend dem Stand der zahnmedizinischen Wissenschaft zu regeln. (3) Anspruch auf Kostenerstattung nach § 59 besteht für Leistungen nach dieser Bestimmung nur dann und…
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