§ 42 Vereinbarungen mit dem Kinder- und Jugendhilfeträger
In Kraft seit 01. Mai 2013
Up-to-date
Vereinbarungen über den Ersatz von Kosten der vollen Erziehung und der Betreuung von jungen Erwachsenen, die zwischen den Ersatzpflichtigen und dem Kinder- und Jugendhilfeträger geschlossen werden, haben die Wirkung eines gerichtlichen Vergleiches.
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