§ 46 Verweisungen auf andere Bundesgesetze
In Kraft seit 01. Juli 2004
Up-to-date
§ 46 Verweisungen auf andere Bundesgesetze — B-GlBG
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, sind diese Bundesgesetze in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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