§ 85 Gefahrenklassenverordnung
In Kraft seit 01. September 2007
Up-to-date
Die Bundesregierung hat durch Verordnung zu regeln, welche der unter den Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes fallenden Dienststellen (Dienststellenteile) ein hohes, mittleres oder geringes Gefährdungspotential aufweisen.
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