(1) Auf den Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse gemäß § 62 Abs. 1 Z 2 ist § 113 ASchG anzuwenden.
(2) Auf Taucherarbeiten ist § 119 ASchG anzuwenden.
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 210/2013)
(4) § 71 Abs. 2 tritt erst mit Inkrafttreten einer Verordnung betreffend die Arbeitskleidung gemäß § 72 Z 6 in Kraft.
(5) Darüber hinaus gelten die nachstehenden Bestimmungen der AAV als Bundesgesetz:
1. § 48 Abs. 5 AAV bis zum Inkrafttreten einer Verordnung nach diesem Bundesgesetz, die in Durchführung des § 60 Arbeitsvorgänge regelt,
2. § 49 AAV mit der Maßgabe, dass in Abs. 7 zweiter Halbsatz die Wortfolge „infektiösen“ entfällt, bis zum Inkrafttreten einer Verordnung nach diesem Bundesgesetz, die in Durchführung des § 61 Abs. 5 Regelungen über Sitze, Tische und Werkbänke trifft,
3. § 62 Abs. 2 zweiter Satz und Abs. 3 AAV bis zum Inkrafttreten einer Verordnung nach diesem Bundesgesetz, die in Durchführung des § 64 die Handhabung von Lasten regelt,
(Anm.: Z 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 210/2013)
5. § 16 Abs. 1 AAV bis zum Inkrafttreten einer Verordnung nach diesem Bundesgesetz, die § 66 Abs. 2 näher durchführt,
(Anm. Z 6 aufgehoben durch Art. 21 Z 15, BGBl. I Nr. 60/2018)
7. § 73 AAV bis zum Inkrafttreten einer Verordnung nach diesem Bundesgesetz, die in Durchführung des § 71 Abs. 1 die Arbeitskleidung regelt.
(6) Die von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gemäß § 63 Abs. 1 Z 3 dieses Bundesgesetzes vor dem 1. Juli 2012 erteilten Ermächtigungen zur Ausstellung von Zeugnissen zum Nachweis der Fachkenntnisse bleiben bis zu einem allfälligen Widerruf gemäß § 14 Abs. 4 der Fachkenntnisnachweis-Verordnung – FK V, BGBl. II Nr. 13/2007, durch die Bundesministerin oder den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend unberührt.
Rückverweise
B-VOPST · Verordnung optische Strahlung Bund
§ 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen
…Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 242/2006, die Wortfolge „blendendes Licht, schädliche Strahlen“ außer Kraft tritt. (2) Gemäß § 101 Abs. 4 B-BSG wird festgestellt, dass § 71 Abs. 2 B-BSG hinsichtlich der Einwirkung künstlicher optischer Strahlung in Kraft tritt. (3) Vor Inkrafttreten dieser Verordnung…
B-VEXAT · Schutz der Bediensteten vor explosionsfähigen Atmosphären
§ 3 Ausnahmen und Schlussbestimmungen
…festgestellt, dass § 46 Abs. 2, 3, 5 und 8 B-BSG gleichzeitig mit dieser Verordnung in Kraft treten. (3) Gemäß § 101 Abs. 4 B-BSG wird festgestellt, dass § 71 Abs. 2 B-BSG hinsichtlich geeigneter Arbeitskleidung für explosionsgefährdete Bereiche gleichzeitig mit dieser Verordnung in Kraft tritt. (4…
B-GKV · Bundes-Grenzwerteverordnung
§ 2 Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
…16 Abs. 5 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV), BGBl. Nr. 218/1983 in der Fassung BGBl. Nr. 450/1994. (2) Gemäß § 101 Abs. 4 B-BSG wird festgestellt, dass § 71 Abs. 2 B-BSG hinsichtlich der Verwendung eindeutig krebserzeugender Arbeitsstoffe gleichzeitig mit dieser Verordnung in Kraft tritt. (3…