§ 31 Verweisung auf andere Bundesgesetze
In Kraft seit 01. Dezember 2003
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Gliederung
4. TEIL ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 31 Verweisung auf andere Bundesgesetze
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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