AZHG
Gliederung
3. Teil AUSLANDSEINSATZBEREITSCHAFT
3. Abschnitt Allgemeines
§ 30 Behördenzuständigkeit
Die Vollziehung dieses Teils obliegt, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, dem Heerespersonalamt.
§ 101a GehG · GehG · Gehaltsgesetz 1956
§ 101a Vergütung für Kräfte für internationale Operationen
…anzuwenden, wenn die mangelnde Eignung gemäß Abs. 8 Z 2 auf Grund eines Dienstunfalls festgestellt wurde. (12) Für die Vollziehung ist § 30 AZHG anzuwenden.…
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