BundesrechtBundesgesetzeAustria Wirtschaftsservice-Gesetz§ 11

§ 11Sprachliche Gleichbehandlung

In Kraft seit 14. August 2002
Up-to-date

Soweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf beide Geschlechter in gleicher Weise.

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