§ 59b Allgemeine Betreiberpflicht
In Kraft seit 20. Juni 2017
Up-to-date
Der Inhaber des Seveso-Betriebs hat alle nach dem Stand der Technik notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um schwere Unfälle zu verhüten und deren Folgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu begrenzen.
Rückverweise
A-IUV · Abfall-Industrieunfallverordnung
§ 2 Begriffsbestimmungen
…systematisches Verfahren eine vor der Anwendung dokumentiert festgelegte Art und Weise der Prüfung, Beurteilung und Bewertung zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen des § 59b AWG 2002; für sämtliche Bestandteile des Anwendungsbereiches des systematischen Verfahrens müssen einheitliche Anwendungsbedingungen gegeben sein; 6. anerkannte Methode oder anerkannte Annahme eine dem Stand der Technik (§…