§ 13l Übergangsbestimmungen für Kunststofftragetaschen
In Kraft seit 01. August 2019
Up-to-date
AWG 2002
Gliederung
2. Abschnitt Abfallvermeidung und -verwertung
§ 13l Übergangsbestimmungen für Kunststofftragetaschen
Letztvertreiber können Kunststofftragetaschen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 an Letztverbraucher abgeben.
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