§ 13j Verbot des Inverkehrsetzens von Kunststofftragetaschen
In Kraft seit 01. August 2019
Up-to-date
AWG 2002
Gliederung
2. Abschnitt Abfallvermeidung und -verwertung
§ 13j Verbot des Inverkehrsetzens von Kunststofftragetaschen
Das Inverkehrsetzen von Kunststofftragetaschen ab dem 1. Jänner 2020 ist verboten.
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