§ 13f Tätigkeitsbericht
In Kraft seit 11. Dezember 2021
Up-to-date
AWG 2002
Gliederung
2. Abschnitt Abfallvermeidung und -verwertung
§ 13f Tätigkeitsbericht
Die Koordinierungsstelle hat jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und diesen der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie unter Anschluss des Geschäftsberichts (jedenfalls des um die Anlage erweiterten Jahresabschlusses) zu übermitteln. Im Tätigkeitsbericht sind insbesondere die wahrgenommenen Aufgaben, die Personalentwicklung und die aufgewendeten Finanzmittel darzustellen.
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