AVRAG
Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen noch nicht geschlechtsneutral formuliert sind, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
§ 18a AVRAG · AVRAG · Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz
§ 18a Sprachliche Gleichbehandlung
…§ 18a. Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen noch nicht geschlechtsneutral formuliert sind, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.…
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