§ 54 Auflagen — AußWG 2011
(1) Die Erteilung einer Genehmigung aufgrund dieses Bundesgesetzes oder aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 24 lit. a oder b ist mit Auflagen zu verbinden, wenn dies zur Einhaltung der Genehmigungskriterien gemäß dem 2. Hauptstück erforderlich ist.
(2) In Auflagen gemäß Abs. 1 kann insbesondere vorgeschrieben werden, dass
1. eine Ware nur an Personen abgegeben werden darf, die eine gültige Genehmigung zum Handel mit diesen Waren besitzen, oder
2. eine Ware eine durch nationale oder internationale Vorschriften festgelegte Kennzeichnung aufzuweisen hat oder
3. der Nachweis zu erbringen ist, dass das Gut tatsächlich beim angegebenen Empfänger im Bestimmungsland eingelangt ist, oder
4. der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend vor einer beabsichtigten Weitergabe des Gutes an einen anderen Empfänger zu informieren ist.
§ 54 AußWG 2011 · AußWG 2011 · Außenwirtschaftsgesetz 2011
§ 54 Auflagen
…3. Abschnitt Nebenbestimmungen und sonstige Vorschriften § 54. (1) Die Erteilung einer Genehmigung aufgrund dieses Bundesgesetzes oder aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union im Sinne von § 1 Abs…
§ 21 Importzertifikate
…dem 2. Hauptstück nicht widerspricht. (2) Wenn die Einhaltung der in Abs. 1 genannten Voraussetzungen nur durch Vorschreibung geeigneter Auflagen gemäß § 54 gewährleistet werden kann, so ist das Importzertifikat nur mit diesen Auflagen auszustellen. Reichen auch Auflagen zur Gewährleistung der Einhaltung der Voraussetzungen nicht aus, so ist…
§ 3 Allgemeine Grundsätze
…Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Einhaltung der in den §§ 4 bis 12 genannten Kriterien, gegebenenfalls durch geeignete Auflagen gemäß § 54, gewährleistet ist. (3) Eine Genehmigung gemäß Abs. 1 ist überdies nur zu erteilen, wenn der Antragsteller eine Bewilligung zur Ausübung der Erwerbstätigkeit besitzt…
§ 20 Sicherheitsmaßnahmen
…Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat mit Bescheid 1. entweder den Vorgang zu genehmigen, wenn zumindest durch die Vorschreibung von Auflagen gemäß § 54 gewährleistet ist, dass er den Genehmigungskriterien gemäß dem 2. Hauptstück nicht widerspricht, oder 2. den Vorgang zu untersagen, wenn auch die Vorschreibung von Auflagen zur…
§ 15 1. AußWV 2011 · 1. AußWV 2011 · Erste Außenwirtschaftsverordnung 2011
§ 15 Nachweis des Einlangens von Gütern beim Empfänger
…1) Personen oder Gesellschaften, die Güter ausführen, durchführen oder vermitteln, ist als Auflage im Sinne von § 54 Abs. 2 Z 3 AußWG 2011 der Nachweis aufzuerlegen, dass die Güter tatsächlich beim angegebenen Empfänger im Bestimmungsland eingelangt sind, wenn 1. die betroffenen Güter unter die Position ML …
Art. 2 § 12 SKG 2013 · SKG 2013 · Sicherheitskontrollgesetz 2013
Art. 2 § 12 Genehmigungsvoraussetzungen
…Z 1 genannten Voraussetzungen ist nach Maßgabe des § 3 AußWG 2011 vorzugehen, wobei als geeignete Auflagen insbesondere die in § 54 AußWG 2011 genannten anzusehen sind. Dabei ist auch zu berücksichtigen, inwieweit der Antragsteller Maßnahmen im Sinne von § 23 getroffen hat. (3) Eine Genehmigung im Sinne…
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