§ 5 Einhaltung der internationalen Mechanismen zur Kontrolle von Waffenausfuhren — AußWG 2011
(1) Eine Genehmigung ist zu erteilen, wenn kein begründeter Verdacht besteht, dass die Güter ganz oder teilweise zum Zweck der Entwicklung, der Herstellung, der Handhabung, des Betriebs, der Wartung oder der sonstigen Instandhaltung, der Lagerung, der Ortung, der Identifizierung, der Prüfung oder der Verbreitung von chemischen oder biologischen Waffen, von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern oder zum Zweck der Entwicklung, der Herstellung, der Wartung oder der sonstigen Instandhaltung, der Prüfung, der Lagerung oder der Verbreitung von Flugkörpern und anderen Trägersystemen für derartige Waffen verwendet werden würden.
(2) Bei Beurteilung der in Abs. 1 genannten Voraussetzung sind insbesondere zu berücksichtigen:
1. das Engagement des Bestimmungslandes im Bereich der Nichtverbreitung und in anderen Bereichen der Rüstungskontrolle und Abrüstung,
2. die Unterzeichnung, Ratifizierung und Durchführung der einschlägigen Rüstungskontroll- und Abrüstungsübereinkommen durch dieses Land,
3. die Teilnahme dieses Landes an internationalen Mechanismen zur Kontrolle von Waffenausfuhren.
§ 5 AußWG 2011 · AußWG 2011 · Außenwirtschaftsgesetz 2011
§ 5 Einhaltung der internationalen Mechanismen zur Kontrolle von Waffenausfuhren
(1) Eine Genehmigung ist zu erteilen, wenn kein begründeter Verdacht besteht, dass die Güter ganz oder teilweise zum Zweck der Entwicklung, der Herstellung, der Handhabung, des Betriebs, der Wartung oder der sonstigen Instandhaltung, der Lagerung, der Ortung, der Identifizierung, der Prüfung oder de…
§ 14 Genehmigungspflichten
…im Interesse der inneren und äußeren Sicherheit Österreichs oder 3. zur Kontrolle des Verkehrs mit Gütern, die ganz oder teilweise zu einem in § 5 Abs. 1 genannten Zweck bestimmt sind oder sein können, oder 4. zur Kontrolle des Verkehrs mit nicht in Z 3 erfassten Waffen, Munition…
§ 18 Verbote
…wenn dies 1. entweder aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen im Sinne von § 4 geboten ist oder 2. zur Einhaltung anderer in den §§ 5 bis 12 genannter Genehmigungskriterien erforderlich ist und die Festlegung einer Genehmigungspflicht dazu nicht ausreichend ist.…
§ 16 Nationale Allgemeingenehmigungen
…auf deren Ausfuhr, Durchfuhr oder Vermittlung zwischen Drittstaaten sich eine nationale Allgemeingenehmigung gemäß Abs. 1 bezieht, für einen der in den §§ 5 bis 8 und 10 angeführten Zwecke bestimmt sind oder bestimmt sein könnten, so hat er dem Ausführer, Durchfuhrverantwortlichen oder Vermittler mit Bescheid mitzuteilen, dass die…
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