§ 48 Vertretung in der Konferenz der Vertragsstaaten — AußWG 2011
Die Vertretung Österreichs in der Konferenz der Vertragsstaaten gemäß Art. VIII lit. B CWK und im Exekutivrat gemäß Art. VIII lit. C CWK ist vom Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wahrzunehmen.
§ 95 AußWG 2011 · AußWG 2011 · Außenwirtschaftsgesetz 2011
§ 95 Vollzugsklausel
…Jugend nach Maßgabe von § 47 Abs. 4 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten; 5. hinsichtlich des § 48 der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend; 6. hinsichtlich der §§ 67 bis…
§ 47 Nationale Behörde
…Beratung von Personen und Gesellschaften in Fragen der Durchführung der CWK unter Wahrung der darin vorgesehenen Vertraulichkeitspflichten. (2) Abgesehen von den in § 48 genannten Fällen vertritt der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Österreich als Nationale Behörde gemäß Art. VII Abs. 4 CWK bei der Erfüllung…
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