§ 4 Einhaltung der internationalen Verpflichtungen — AußWG 2011
Eine Genehmigung ist zu verweigern, wenn der Vorgang im Widerspruch zu den Verpflichtungen Österreichs aufgrund von Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder anderer völkerrechtlicher Regelungen, insbesondere Verpflichtungen zur Durchführung von restriktiven Maßnahmen oder zur Durchführung von Übereinkommen im Bereich der Rüstungskontrolle und der Kontrolle des Technologietransfers, stehen würde.
§ 11 AußWG 2011 · AußWG 2011 · Außenwirtschaftsgesetz 2011
§ 11 Gefahr einer Umlenkung zu unerwünschten Zwecken
…Genehmigung ist zu erteilen, wenn kein begründeter Verdacht besteht, dass die Güter zu einer Endverwendung umgelenkt werden würden, die den in den §§ 4 bis 10 genannten Kriterien widersprechen würde. (2) Bei Beurteilung, inwieweit es zu einer in Abs. 1 genannten Umlenkung kommen könnte, sind insbesondere zu berücksichtigen…
§ 3 Allgemeine Grundsätze
…1 Abs. 1 Z 10 lit. a sind die Auswirkungen des konkreten Vorgangs im Hinblick auf die in den §§ 4 bis 12 genannten Kriterien eingehend zu prüfen und es ist zu beurteilen, ob Verweigerungsgründe vorliegen. Bei dieser Prüfung ist insbesondere Folgendes zu beachten: 1. Art…
§ 14 Genehmigungspflichten
…diesem Bundesgesetz: 1. die Aus- und Durchfuhr sowie die Vermittlung zwischen Drittstaaten von Verteidigungsgütern im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 4 iVm § 1 Abs. 2, 2. die Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie die Vermittlung von Chemikalien der Kategorie 1, 3. die Ausfuhr, die…
§ 13 Endverwendung
…1) Zur umfassenden Beurteilung der in § 3 Abs. 1 iVm den §§ 4 bis 12 genannten Kriterien ist die Endverwendung im Bestimmungsland eingehend zu überprüfen. Diese ist durch geeignete Dokumente, insbesondere durch eine Endverbleibserklärung oder eine vom Bestimmungsland…
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