§ 18 Verbote — AußWG 2011
(1) Verboten sind
1. die Einfuhr, die Ausfuhr, die Durchfuhr und die Vermittlung von Chemikalien der Kategorien 1 und 2 aus einem oder in einen Staat, der nicht Vertragspartei der CWK ist,
2. die Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie die Vermittlung von Agenzien, Toxinen, Waffen, Ausrüstungen und Einsatzmitteln im Sinne von Art. I der Biotoxinkonvention und
3. Vorgänge, die im Widerspruch zu restriktiven Maßnahmen aufgrund eines Rechtsaktes der GASP, aufgrund eines Beschlusses im Rahmen der OSZE oder aufgrund einer verbindlichen Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen stehen, wobei Umfang und Inhalt solcher Verbote in einer Verordnung gemäß § 25 festzulegen sind.
(2) Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat mit Verordnung die Einfuhr, die Ausfuhr, die Durchfuhr oder die Vermittlung bestimmter anderer als in Abs. 1 genannter Güter in einzelne oder alle Drittstaaten zu verbieten, wenn dies
1. entweder aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen im Sinne von § 4 geboten ist oder
2. zur Einhaltung anderer in den §§ 5 bis 12 genannter Genehmigungskriterien erforderlich ist und die Festlegung einer Genehmigungspflicht dazu nicht ausreichend ist.
§ 18 AußWG 2011 · AußWG 2011 · Außenwirtschaftsgesetz 2011
§ 18 Verbote
(1) Verboten sind 1. die Einfuhr, die Ausfuhr, die Durchfuhr und die Vermittlung von Chemikalien der Kategorien 1 und 2 aus einem oder in einen Staat, der nicht Vertragspartei der CWK ist, 2. die Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie die Vermittlung von Agenzien, Toxinen, Waffen, Ausrüstungen und Einsatzm…
§ 45 Mischungen und Fertigprodukte von Chemikalien
…1) Abgesehen von den in Abs. 2 geregelten Fällen gelten die Verbote gemäß den § 18 Abs. 1 Z 1 und § 41, die Genehmigungspflichten gemäß den §§ 14 Abs. 1, 26 und 42 Abs…
§ 15 Besondere Genehmigungspflichten für Güter mit doppeltem Verwendungszweck
…deren Ausfuhr, Durchfuhr und Vermittlung zwischen Drittstaaten einer Genehmigungspflicht gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 oder einem Verbot gemäß § 18 oder einer Genehmigungspflicht oder einem Verbot aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union im Sinne von § 1 Abs. 1 Z …
§ 25 Verordnungsermächtigung
…die einem Waffenembargo unterliegen, und 2. Vorgänge, die einer Genehmigungspflicht gemäß § 14 Abs. 1 Z 4, einem Verbot gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 oder einer Meldepflicht gemäß § 19 Abs. 1 unterliegen.…
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