BundesrechtBundesgesetzeAuslandseinsatzgesetz 2001§ 8

§ 8Abgabenfreiheit

In Kraft seit 01. Juli 2001
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Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen sind von der Entrichtung bundesgesetzlich geregelter Abgaben befreit.

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