Einem Arbeitgeber ist für einen Ausländer, der nicht länger als sechs Monate als Spezialist (§ 2 Abs. 13 Z 2) im Rahmen eines Projekts vorübergehend beschäftigt werden soll, auf Antrag eine Beschäftigungsbewilligung für die Dauer des Projekts zu erteilen, wenn die allgemeinen Voraussetzungen gemäß § 4 Abs. 1 erfüllt sind.
§ 4a AuslBG · AuslBG · Ausländerbeschäftigungsgesetz
§ 4a Projektmitarbeiter
…§ 4a. Einem Arbeitgeber ist für einen Ausländer, der nicht länger als sechs Monate als Spezialist ( § 2 Abs. 13 Z 2 ) im Rahmen…
§ 20h Servicestelle für die Rot-Weiß-Rot – Karte
…2) Die ABA kann die beratenen Unternehmen auch in anderen Verfahren zur Erlangung von Berechtigungen nach diesem Bundesgesetz, insbesondere von Beschäftigungsbewilligungen für Projektmitarbeiter ( § 4a ), unterstützen. (3) Zur Erfüllung der Aufgaben gemäß Abs. 1 ist die ABA berechtigt, bei den jeweils zuständigen Behörden Informationen über den Stand der betreuten…
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